Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma hp feder-technik gmbh
1. |
Unsere Verkäufe erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers können wir nur insoweit anerkennen, als sie unseren Geschäftsbedingungen nicht entgegenstehen, die im Übrigen auch gelten, wenn ihre Einkaufsbedingungen keine Regelung enthalten. |
2. |
Unsere Angebote sind freibleibend bis zur endgültigen Auftragsbestätigung. |
3. |
Unsere Preise gelten netto ohne Mwst., ab Werk. Bei Änderungen der Material- und Lohnkosten behalten wir uns entsprechende Anpassungsmaßnahmen vor. Die Preise gelten nur bei geschlossener Abnahme der genannten Mengen und sind für die Nachbestellung nicht bindend. Artikel aus NE-Metallen werden für jeden Auftrag nach der jeweiligen Metallnotierung, welche u.U. starken Schwankungen unterliegt, neu kalkuliert. Festpreise oder Jahresabschlüsse sind daher nicht möglich. |
4. |
Wir fertigen Werkzeuge nur in Verbindung mit einem Stanzauftrag. Die Werkzeuge bleiben in unserer Firma, sind jedoch im Eigentum des Kunden. Wir verpflichten uns, über die Werkzeuge nur kundenbezogene Teile zu fertigen. Wartung, Reparatur und Versicherung gehen zu unseren Lasten. Deshalb berechnen wir nur unsere Selbstkosten, welche einen Anteil von 2/3 der gesamten Werkzeugkosten ausmachen. Der Kunde ist nur berechtigt die Werkzeuge abzuziehen, falls wir nicht qualitäts-, markt- oder termingerecht liefern. In diesem Falle wären noch 1/3 der Werkzeugkosten zu zahlen. Die nicht qualitäts-, markt- oder termingerechte Lieferung ist auch bei Zahlung von Werkzeugvollkosten Voraussetzung für einen evtl. Werkzeugabzug. |
5. |
Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, sonst innerhalb von 30 Tagen netto. Ausgenommen hiervon sind Lohnarbeiten und Werkzeugkosten, die branchenüblich sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu regulieren sind. |
5. |
Die von uns genannten Liefertermine werden nach bestem Ermessen genannt, sie sind jedoch nur als annähernd zu betrachten und gelten in jeder Weise für uns unverbindlich, insbesondere, wenn es sich bei Werkzeugaufträgen um konstruktive Neuerungen handelt. Evtl. Lieferverzögerungen berechtigen daher den Auftraggeber nicht zur Entschädigungsforderungen bzw. nur unter Berücksichtigung des bisherigen Aufwandes zum Rücktritt vom Vertrag. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Maschinen- oder Werkzeugbruch, Streik usw. berechtigen uns, unsere Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben bzw. angemessen anzupassen.
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7. |
Bestellungen auf Abruf sind, wenn nicht anders vereinbart, spätestens nach 6 Monaten ab Bestätigungsdatum abzunehmen. Ist diese Frist abgelaufen, so sind wir jederzeit berechtigt, nach unserer Wahl entweder die Ware in Rechnung zu stellen oder den Auftrag zu streichen. |
8. |
Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen per Post oder Spediteur, sofern nicht anders vorgeschrieben. |
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Die Einhaltung genauer Stückzahlen ist nicht immer möglich und es dürfen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % und bei Sonderanfertigungen auch darüber hinaus, sowohl hinsichtlich der gesamten Abschlussmenge, wie der einzelnen Teillieferungen, nicht beanstandet werden. Mit Verlassen unseres Werkes gehen alle Kosten und Risiken der Ware auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. |
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Beanstandung in Bezug auf Stückzahl, Qualität und sonstige Eigenschaften der gelieferten Ware müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang schriftlich erfolgen. Erweist sich eine Beanstandung als berechtigt, so bleibt es uns vorbehalten, hierfür Ersatz zu liefern, die Teile nachzuarbeiten oder den berechneten Preis gutzuschreiben. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere über Schadenersatz jeglicher Art sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass uns der Besteller von jeder Produzentenhaftung freistellt. Das Recht zu Beanstandungen ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferte Ware vom Besteller bereits verarbeitet ist. Auch die Teilbearbeitung durch den Besteller, z.B. durch Galvanik schließt unsere Gewährleistung aus. Die galvanische Behandlung wird durch bewährte |
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Unterlieferanten zu handelsüblichen Bedingungen ausgeführt. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung. |
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Der Gerichtsstand ist das für uns zuständige amts- oder Landgericht. Bei Lieferung ins Ausland gilt der vorstehende deutsche Gerichtsstand und damit die Anwendung des deutschen Rechts als ausdrücklich vereinbart. Für etwaige Verletzungen uns nicht bekannter Schutzrechte Dritter durch die Erledigung von Anfragen oder Aufträgen übernehmen wir keine Verantwortung. Der Besteller übernimmt die Gewähr, dass evtl. Recht nicht ersetzt wird. Werkzeuge, über die 5 Jahre nicht mehr gefertigt wurde, werden von uns verschrottet. Alternativ können sie – gegen Bezahlung der restlichen Werkzeugkosten – von Ihnen übernommen werden. |